Allgemeine Geschäftsbedingungen (2024)
Wohnmobilreisen Marokko Mit Dem Eigenen Wohnmobil 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (2024)
1. Leistungsumfang:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Camperreisen ist auf der Website der jeweiligen Reise beschrieben. Weitere Leistungen schuldet die MarocWoMo Classic & Cult GmbH nicht.
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer der MarocWoMo Classic & Cult GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig angemeldet werden, so sind die Daten einzeln aufzuführen und die Anmeldung von sämtlichen Teilnehmern zu unterschreiben. Mit der Annahme der Anmeldung durch MarocWoMo Classic & Cult GmbH wird der Vertrag für beide Teile wirksam, woraufhin wir Ihnen eine Reisebestätigung/Reiserechnung und den Reisesicherungsschein aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die MarocWoMo Classic & Cult GmbH die Annahme erklärt.
2. Mindestteilnehmerzahl:
MarocWoMo Classic & Cult GmbH behält sich vor, eine Reise bis 20 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls weniger als 7 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten.
3. Bezahlung:
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch MarocWoMo Classic & Cult GmbH. Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Wenn der vereinbarte Betrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages. Eine Zahlung der Reisen mit Kreditkarten kann leider nicht akzeptiert werden.
4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen:
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Maroc WoMo Classic & Cult GmbH ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. MarocWoMo Classic & Cult gmbH ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für die Classic & Cult GmbH und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preise bei Maroc WoMo Reisen ändern und nicht zu vertreten sind, z.B. Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters ohne Zahlung von Reiserücktrittsgebühren von der Reise zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Maroc WoMo Classic & Cult GmbH in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Maroc WoMo Classic & Cult GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei MarocWoMo Classic & Cult GmbH geltend zu machen.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. MarocWoMo Classic & Cult GmbH verlangt unverzüglich die Angabe der erforderlichen Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen des Personenwechsels erforderlich sind. MarocWoMo Classic & Cult GmbH kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber MarocWoMo Classic & Cult GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die daraus entstehenden Mehrkosten.
Im übrigen stehen der Maroc WoMo Classic & Cult GmbH im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
– Rücktritt bis 61. Tag vor Reisebeginn 10 %
– Rücktritt 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 25 %
– Rücktritt 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn 50 %
– Rücktritt ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %
– am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung
90 % des Reisepreises.
Stichtag für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MarocWoMo Classic & Cult GmbH. Das Recht des Reiseteilnehmers, MarocWoMo Classic & Cult GmbH einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.
6. Höhere Gewalt:
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Teilnehmer-Zusicherung:
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er erklärt durch seine Unterschrift, dass sein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Der Teilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.
8. Haftung:
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
9. Beachtung von Anweisungen:
Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich jeder Teilnehmer an die Gesetze des jeweiligen Landes hält. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht an diese Bestimmungen halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Maroc WoMo Classic & Cult GmbH das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten trägt ausschließlich der Teilnehmer selbst. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte Reiseleistungen besteht in diesem Fall nur noch in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung, nicht aber auf weitere Betreuung durch den Reiseleiter oder eine Minderung des Reisepreises. Sollte MarocWoMo Classic & Cult GmbH oder anderen Teilnehmern durch das Fehlverhalten ein Schaden entstehen, so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
10. Reiserücktrittskosten-Versicherung/Schutzbrief:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes (Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung).
11. Allgemeine Bestimmungen:
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12. Veranstalter:
Classic & Cult GmbH
Traubinger Str. 14 - 82327 Tutzing
Tel. +491520 777 88 99 (WhatsApp Deutschland)
Tel: +21276 361 58 22 (WhatsApp Marokko)
AGB's zur Kenntnis genommen